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Tipps zur Liquiditäts­sicherung

Kassenärzte haben zwar im Vergleich zu Wahlärzten jetzt noch Nachzahlungen aus alten Monaten bzw. aus dem letzten Quartal und Akontozahlungen durch die ÖGK, doch auch hier ist mit Engpässen zu rechnen, die aber vielleicht erst im Sommer/Herbst auftreten könnten. Daher sollte man auch hier bereits jetzt Vorkehrungen treffen.

Kurzarbeit

Hier werden unter bestimmten Voraussetzungen quasi die gesamten Personalkosten der Nichtleistungszeiten der Mitarbeiter durch eine Förderung im Folgemonat rückerstattet. Dazu sind eine Sozialpartnervereinbarung mit der jeweiligen Kammer und ein Antrag an das zuständige AMS zu schicken. Die Mitarbeiter erhalten unabhängig von den geleisteten Stunden für die Nichtleistungszeit etwa 80 bis 90% ihres Gehalts.

Härtefallfonds

Der Härtefallfonds zahlt bis zu 6000 Euro verteilt über drei Monate an Unternehmen, die deutliche Umsatzrückgänge haben, behördlich geschlossen wurden oder ihre laufenden Fixkosten nicht bestreiten können. Bisher gab es Einkommensunter- und -obergrenzen, um Anspruch auf Unterstützungen aus dem Härtefallfonds zu erhalten. Jetzt wurde beschlossen, diese Grenzen fallen zu lassen, sodass die meisten selbstständigen Ärzte Anspruch haben sollten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keine entsprechenden Antragsformulare.

Hilfsfonds

Hier gibt es abhängig von der Höhe des Umsatzausfalles einen Fixkostenzuschuss in der Höhe von 25 bis 75% der Fixkosten vom 16. März 2020 bis zum Ende der Covid-19-Maßnahmen.

Aus heutiger Sicht gibt es den Zuschuss allerdings erst nach Feststellung des Schadens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Hier stellt sich die Frage, ob dies wirklich so bleiben soll, da die Unterstützung natürlich zeitnaher erfolgen sollte.

Herabsetzung der laufenden Einkommensteuervoraus- zahlungen

Es ist bei Umsatzrückgängen derzeit relativ einfach, beim Finanzamt eine Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen für das Jahr 2020 sogar bis auf 0 Euro zu erwirken. Es muss aber jedem bewusst sein, dass bei einem Ergebnis, das vielleicht doch besser ausfällt, als aus heutiger Sicht befürchtet, eine Steuernachzahlung zu erwarten sein könnte. Eine Empfehlung wäre daher, falls sich durch die Herabsetzung und die bereits geleistete erste Quartalszahlung im Februar beim Finanzamt ein Guthaben ergibt, dieses auf dem Finanzamtskonto liegen zu lassen, um zumindest schon einen gewissen Betrag für 2020 geleistet zu haben. Sollten Liquiditätsprobleme auftreten, könnte man sich das Guthaben aber natürlich auch auszahlen lassen. Eine Erhöhung der Vorauszahlung im Laufe des Jahres wäre aber natürlich auch wieder möglich.

SVS-und ÄK-Beiträge

Auch die laufenden Pensionsbeiträge bei der SVS für 2020 sind herabsetzbar. Hier könnte man bis auf einen Mindestbetrag herabsetzen und sich gegebenenfalls ein Guthaben, das durch die Zahlungen im 1. Quartal entsteht, auszahlen lassen. Auch hier gilt, dass bei einem besseren Ergebnis in den nächsten Jahren Nachzahlungen drohen könnten.

Bei den ÄK-Beiträgen gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Möglichkeiten. In den meisten Bundesländern ist zumindest eine zinsfreie Stundung möglich. Gegebenenfalls wäre auch eine Herabsetzung denkbar; allerdings würde sich dies natürlich auch auf spätere Pensionsleistungen auswirken.

Mietzahlungen

Laut den meisten Juristen ist bei behördlicher Schließung eine Mietreduktion durchaus möglich. Liegt keine behördliche Schließung vor, müsste mit den Vermietern vielleicht eine individuelle Kulanzlösung gefunden werden. Hier sollte aber auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten werden.

Betriebskredite

Hier sind im Bedarfsfall ein individuelles Gespräch mit der Bank zu führen und Lösungen über tilgungsfreie Zeiträume zu suchen.

In welcher Form Unterstützungen für den Umsatzausfall beschlossen werden, gilt es derzeit noch abzuwarten.

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