© tolgart iStockphoto

Entschädigungen für Umsatz­einbrüche in der Covid-19-Krise

Nach ersten Rückmeldungen verzeichnen Allgemeinmediziner in Niederösterreich durchschnittlich einen Umsatzrückgang von bis zu 80% des ursprünglichen Umsatzes, weil Patienten den Ordinationen fernbleiben; telemedizinische Leistungen können den Umsatzrückgang lediglich etwas abfedern. Auf Kurzarbeit wird derzeit erst umgestellt, der Effekt bleibt abzuwarten, wenngleich sich Kurzarbeit nur kostenseitig auswirken kann. Kündigungen von Ordinationspersonal erfolgen nur in geringfügigem Ausmaß, weil die Dienstnehmer nach der Krise wieder benötigt werden. Dieser Trend wird wohl für ganz Österreich gelten.

Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz

§32 Abs. 4 Epidemiegesetz sieht den vollständigen Ersatz des Verdienstentgangs sowie den Ersatz jener Lohnkosten, den der Arzt seinem Personal vorerst weiterzuzahlen hat, dann vor, wenn eine Ordination behördlich geschlossen wird. Dies allerdings nur dann, wenn die behördliche Schließung vor dem 16. März 2020 erfolgt ist. Ob Ersatz nur für Schließzeiten vor dem 16. März 2020 gilt oder für die gesamte, auch darüber hinausgehende Dauer der Ordinationsschließung ist unklar und wird auszustreiten sein.

Wichtig: Anträge auf solchen Ersatz sind binnen sechs Wochen bei sonstigem Ausschluss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Covid-19-Maßnahmengesetze

Mit den am 16. März 2020 in Kraft getretenen Covid-19-Maßnahmengesetzen wurde §32 Abs. 4 Epidemiegesetz ausgehebelt. Da generelle Unternehmensschließungen (mit wenigen Ausnahmen) gesetzlich angeordnet wurden, hätte der Bund bei Geltung des §32 Abs. 4 Epidemiegesetz allen von der Schließungsanordnung betroffenen Unternehmen volle Entschädigung leisten müssen, was wohl den Staatsbankrott bedeutet hätte. Deshalb wurde gesetzlich angeordnet, dass bei Unternehmensschließungen wegen des Covid-19-Virus kein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht, sondern Entschädigungen nur nach Ermessen erfolgen.

Zwar hat die Regierung umfangreiche Maßnahmenpakete über 38 Mrd. Euro angekündigt, deren Konkretisierung zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags noch weitgehend aussteht.

Jedenfalls sollen Klein- und Mittelunternehmen – und das sind wohl auch Arztordinationen – aus dem Härtefallfonds, den die Wirtschaftskammern abwickeln soll, rasch und unbürokratisch nicht zurückzuzahlende Härtefallszahlungen bekommen können, wenn dies entsprechend begründet wird. Hinzu kommt die erleichterte Möglichkeit für Steuerstundungen, erweiterte Möglichkeiten zur Kurzarbeit etc.

Betriebsunterbrechungsversicherungen

Viele Ärzte haben Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen, die dann Verdienstentgang zu leisten haben, wenn eine behördliche Maßnahme zur gänzlichen oder teilweisen Betriebsschließung führt. Die Versicherungsbedingungen variieren jedoch bei den österreichischen Versicherungsunternehmen, die Betriebsunterbrechungsversicherungen anbieten, deutlich, sodass es in jedem einzelnen Fall auf die jeweilige vertragliche Ausgestaltung der Bedingungen ankommt, ob Leistungen erfolgen oder nicht.

Nach manchen Versicherungsbedingungen muss der Betriebsinhaber selbst von einer behördlichen Maßnahme betroffen sein, also in Quarantäne geschickt werden, nach anderen Bedingungen reicht es aus, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wird.

Eine behördliche Quarantänemaßnahme ist aber wohl für Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich. Allerdings wurden Arztordinationen ja nicht wie andere Unternehmen generell geschlossen, ganz im Gegenteil, sollen sie doch die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten. Daher werden nur wenige niedergelassene Ärzte Leistungen aus Betriebsunterbrechungsversicherungen erhalten, nämlich jene, die von gezielten behördlichen Quarantänemaßnahmen betroffen sind.

Gleichbleibende Honorare für Kassenärzte?

Einige Ärztegruppierungen und auch politische Parteien forderten von der Bundesregierung, dassdie Sozialversicherungsträger – nach deutschem Vorbild – angewiesen oder gar gesetzlich verpflichtet werden sollen, zumindest niedergelassenen Kassenvertragsärzten weiterhin die durchschnittlichen Honorare der vergangenen Jahre während der Krise zu bezahlen, wenn die Ordinationen weiterhin trotz starken Umsatzrückgängen geöffnet bleiben. Ob diese Bestrebungen fruchten, bleibt freilich abzuwarten.

Bitte verfolgen Sie auch die aktuelle Tagespresse; es ist nicht ausgeschlossen, dass Hilfspakete neu oder umgeschnürt werden.

Back to top