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Steuer & Recht

Planungsrechnung vor Ordinationsgründung

Und genau diese Fragen werden auch von den Banken gestellt, die die finanziellen Mittel für die Ordinationsgründung zur Verfügung stellen sollen. Die Lösung ist eine detaillierte Planungsrechnung, die die Geldflüsse der nächsten Jahre darstellen sollte.
Zu Beginn steht eine möglichst realistische Einnahmen-/Ausgabenrechnung, in der die zukünftigen Umsätze und Kosten abgebildet werden. Der angehende Kassenarzt, der eine Stelle von einem Vorgänger übernimmt, wird sich hier wesentlich leichter tun als ein Wahlarzt, der an einem völlig neuen Standort eine Wahlarztordination eröffnet.
Kassenärzten werden, wenn es keine neue Planstelle ist, in der Regel die Daten des Vorgängers zur Verfügung stehen, aus denen sich mit einigen Adaptationen ein relativ realistisches Zukunftsszenario entwickeln lässt. Wahlärzte dagegen werden nach Erfassen der Ausgabenpositionen überlegen, welche Einnahmen notwendig, aber auch realistisch sind, um einen gewünschten Gewinn zu erzielen. Hier empfiehlt es sich, dass verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen Entwicklungen durchgerechnet werden. Aus dem steuerlichen Gewinn ergibt sich zwar die zu zahlende Steuer, aber noch nicht der tatsächliche Geldfluss. Der steuerliche Gewinn ist um die Abschreibung zu erhöhen und um allfällige Kreditrückzahlungen zu reduzieren.

Die Abschreibung wird wieder hinzugerechnet, da sie im Jahr der Geltendmachung keinen Geldabfluss verursacht. Die Zahlung hat zum Zeitpunkt der Anschaffung der medizinischen Geräte, der Einrichtung oder der Ordinationsräumlichkeiten stattgefunden und wird nur aufgrund steuerlicher Regeln auf eine bestimmte Laufzeit verteilt und vom Gewinn abgezogen.
Dagegen müssen die betrieblichen Kredittilgungen abgezogen werden, da diese im Gegensatz zu den Zinsen noch nicht erfasst wurden. Die Tilgung eines Kredites findet deswegen keine Berücksichtigung als Betriebsausgabe, weil zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme Investitionen für die Ordination getätigt wurden, die entweder damals sofort abgesetzt wurden oder als jährliche Abschreibung das steuerliche Ergebnis reduzieren. Würde die Tilgung des Kredites zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden, käme es zu einer Doppelerfassung.
Zusammengefasst kann der Geldfluss in der Ordination vereinfacht als steuerlicher Gewinn abzüglich Steuern zuzüglich Abschreibungen abzüglich Kredittilgung definiert werden. Sollten im Jahr größere Investitionen, die über die Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden, ohne Kreditaufnahme getätigt werden, müssten diese auch noch abgezogen werden.
Der so ermittelte Betrag entspricht jetzt in etwa dem Nettogehalt von Angestellten. Von diesem verfügbaren Geld sind alle privaten Zahlungen wie Lebenshaltungskosten, private Kredite und private Kapitalanlagen abzuziehen.
Schlussendlich könnte diese Berechnung noch erweitert werden, wenn noch zusätzlich ein Angestelltenverhältnis vorliegt oder der Ehepartner auch ein Einkommen erzielt. Dadurch kann für die Familie die gesamte freie Geldmenge oder die Höhe eines Fehlbetrages ermittelt werden.
Man sollte sich aber nicht gleich abschrecken lassen, wenn sich bei einem ersten Durchrechnen alles nicht ausgeht. Es stellt sich dann zuerst die Frage, ob alle Annahmen richtig getroffen wurden. Wenn hier eine Evaluierung stattgefunden hat und immer noch ein Minus unter dem Strich herauskommt, muss man sich überlegen, durch welche Maßnahmen ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Ansatzpunkte sind hier einerseits Umsatzsteigerung (mehr Patienten, höhere Honorare), zusätzliche Einnahmen (vielleicht durch Untervermietung der Ordinationsräumlichkeiten oder Produktverkauf) oder andererseits Kürzung von Ausgabepositionen.
Eine Planung sollte rechtzeitig erfolgen, damit nicht nur die Ärzte selbst, sondern auch die Banken ein realistisches Bild von der zukünftigen Ordination und den relevanten Geldflüssen erhalten.

Weiterführende Informationen:

Beispiel der Planungsrechnung für die Ordinationsgründung

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