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Warnung vor Verträgen mit Privatversicherern

Die Ärztekammer für Wien (AKW) rät weiterhin allen niedergelassenen Ärzten dringend davon ab, Partnerärzte von privaten Versicherungsanbietern zu werden. Als Gründe werden unangemessene und einseitig von den Versicherungen festgelegte Privattarife, keine gesicherte Direktverrechnung, massive Zusatzverpflichtungen sowie ein deutliches Mehr an Bürokratie genannt.
Üblicherweise werden Direktverrechnungshonorare zwischen Ärztekammer und Versicherungsunternehmen – wie UNIQA oder Merkur – vereinbart. In den von den Versicherungen nun angebotenen Verträgen wird aber einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener Privattarif festgesetzt, an den die Ärzte dann gebunden sind, wobei sie keine Möglichkeit der Preisgestaltung haben – eine zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder den Patienten ist unzulässig.
Was besonders verärgert: Die angebotenen Tarife für Allgemeinmediziner liegen bei der Hälfte derjenigen für Fachärzte. Hinzu kommt, dass Partnerärzte beispielsweise für ihre Versicherten zeitnahe Termine garantieren und auch für Telefon- und Videokonsultationen – selbst an Wochenenden oder nachts – erreichbar sein müssen. Dafür aber gebe es keine Zusatzhonorare, lautet die Kritik der Ärztekammer. (red)

Quelle: Presseaussendung ÖÄK, 8. Februar 2019

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