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Interessante Option der kassenärztlichen Tätigkeit in OÖ

Die erweiterte Vertretung

Als gewichtige Gründe, die aktuell eine persönliche Tätigkeit in einer Kassenordination verhindern, wurden bislang nur Urlaub, Krankheit oder andere signifikante persönliche Umstände akzeptiert.

Daneben waren auch bislang schon sporadische Aushilfsarbeiten von dafür qualifizierten Kollegen in Kassenordinationen möglich.

Ein paralleles Arbeiten von Vertragsarzt und Vertreter war jedoch nie erlaubt.

Zudem wurden in den letzten Jahren diverse andere, zum Teil sehr komplex angelegte und geregelte Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit geschaffen. Die Palette reicht dabei von der Gruppenpraxis, der Anstellung von Ärzten bei Ärzten bis zum Primärversorgungszentrum. Ziel dieser Maßnahmen war, die ärztliche Zusammenarbeit flexibler zu gestalten. Es ist jedoch zu bemerken, dass die Realisierung dieser neuen Formen der Zusammenarbeit mit viel bürokratischem Aufwand verbunden ist.

Pilotversuch „erweiterte Vertretung“

In Oberösterreich wurde nun ein Pilotversuch der sogenannten „erweiterten Vertretung“ gestartet. Die Grundidee dabei ist ein paralleles Arbeiten von Vertragsarzt und einem zweiten Kollegen gleichzeitig in der Ordination. Als Basis dafür muss lediglich ein freier Dienstvertrag abgeschlossen werden. Diese „erweiterte Vertretung“ muss von Kammer und Kasse genehmigt werden und kann sowohl für allgemeinmedizinische als auch Facharztpraxen beantragt werden.

Dieses neue Modell kann unter bestimmten Voraussetzungen über genau definierte Rahmenbedingungen beansprucht werden:

  1. Abdeckung eines dauerhaften Mehrbedarfs (Bruchstelle). Diese Situation trifft zum Beispiel zu, wenn eine in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Kassenpraxis frei geworden ist und über längere Zeit nicht besetzt werden kann.

  2. Abdeckung eines temporären Mehrbedarfs. Sollte sich eine vakante Kassenstelle in der Nachbarschaft auf absehbare Zeit besetzen lassen, kann über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten diese Möglichkeit beantragt werden.

  3. Option einer befristeten oder unbefristeten Zusammenarbeit ohne Abdeckung eines Mehrbedarfs (Job-Sharing). Dies ist die derzeit beliebteste Form der „erweiterten Vertretung“ und bedeutet die Möglichkeit der gleichzeitigen Tätigkeit von Vertragsinhaber und Vertretungsarzt in einer Kassenpraxis. Allerdings ist auch dies wieder an bestimmte Regelungen gebunden:Zum Beispiel darf die Überschneidung der Arbeitszeiten von Vertragsarzt und Vertreter maximal 50% betragen, da sonst ein Anstellungsverhältnis vorliegt. Zudem muss der Vertragsarzt mehr als 50% der Ordinationszeiten persönlich abdecken.

Das Modell „erweiterte Vertretung“ muss drei Monate vor dem geplanten Beginn beantragt werden.

Es gibt bereits zahlreiche positive Rückmeldungen zufriedener Kolleginnen und Kollegen, die besonders mit der letztgenannten Variante (Job-Sharing) sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Viele Kollegen sehen darin vor allem die Chance, durch eine Steigerung ihrer Lebensqualität das Damoklesschwert eines Burn-outs erfolgreich abzuwenden.

Als weiterer Bonus führt dies meist zusätzlich zu einer deutlichen Verbesserung von Terminsituation und Wartezeiten für die Patienten. Dies ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass dieses Modell von der Kasse für Vertragsärzte besonders gefördert wird.

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